Die Kosten für naturheilkundliche Verfahren über einen Heilpraktiker/in werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Allerdings gibt es inzwischen einige Ausnahmen, die bei der jeweiligen Krankenkasse erfragt werden müssten.
Besteht eine Zusatzversicherung, übernimmt diese die Behandlungskosten meist zu 80% je nach vertraglicher Vereinbarung!!
Für selbstzahlende Patienten wird üblicherweise ein Behandlungsvertrag erstellt, aus diesem die anfallenden Kosten hervorgehen.
Für Privat und Beihilfeversicherte erfolgt die Abrechnung über die GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker)
Sollten Laboruntersuchungen anfallen, wie z.B. Blut, Speichel, Urin oder Stuhlanalysen, hängen die Kosten vom jeweiligen Labor ab.
Diese werden vor der Untersuchung genau besprochen.